Der Tarifvertrag besteht aus zwei Kernbereichen.
1. Normativer-Teil
Der Normative-Teil regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Er beinhaltet die einzelnen materiell rechtlichen Regelungen wie z.B.:
- 40 Tage Urlaub
- 13tes Monatsgehalt
2. Schuldrechtlicher-Teil
Der Schuldrechliche-Teil regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft.
Er beinhaltet die u.a. Angaben zur Friedenspflicht.