Allgemeine Spediteurbedingungen [ADSp] | | |
Gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit.
Haftungsbefreiung:
5,-/kg des Gutes bei Verlust oder Beschädigung.
Begrenzung der Haftung bei anderen Schäden (ausgenommen Körperschäden:
Höchstens 100.000,- je Schadensfall.
Beweislastverteilung:
Ohne äußerlich erkennbarer Schäden bei Übergabe.
- Verkäufer muss nachweisen, dass Ware fehlerfrei übergeben wurde
- Spediteur muss nachweisen, dass Ware unbeschädigt dem Empfänger übergeben wurde
Spediteur muss im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein.
Incoterms
THC = Transport Handling Charges
minimum = Ex-Work (EXW)
maximum = Delivered Duty Paid (DDP)