GmbH



Gründung



Bargründung: Stammeinlage in Geld (je Stammeinlage min. 1/4 bei Gründung aber Stammkapital min. 1/2)

Sachgründung: Stammeinlage mit bestimmten Sachwerten (muss im Gesellscaftsvertrag angegeben und bei Gründung übergeben worden sein.)



Organe der GmbH



Geschäftsanteil:
Stammeinlage + Anteil am Gesamtvermögen der GmbH, des Gesellschafters (Gewinnanteile, stille Reserven)

Übergabe von Geschäftsanteilen:
Übergabe eines Geschäftsanteils erfolgt durch Abtretung, Verkauf und Vererbung mit Zustimmung der Geschäftsführung bei notarieller Beurkundung. Abweichungen können in der Satzung geregelt werden (Verkaufsfreiheit o.ä.).