Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich einer oder mehrere natürliche Personen und/oder juristische zusammenschliessen, zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein.
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GbR / BGB-Gesellschaft |
OHG |
KG |
Gesellschafter |
min. 2 Gesellschafter |
min. 2 Gesellschafter |
min. 1 Komplementär |
min. 1 Kommanditist |
Handelsregister |
Nein |
Ja - Abteilung A |
Ja - Abteilung A |
Kaufmann |
Nein |
Ja |
Ja |
Haftung |
Voll: Gesellschafts- und Privatvermögen* |
Voll: Gesellschafts- und Privatvermögen* |
Voll: Gesellschafts- und Privatvermögen* |
Teil: Nur mit der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. |
Vertretungsorgan |
Gesamtvertretung der Gesellschaft (per Gesellschafter- vertrag erweiterbar) |
Alleinvertretungs- macht (nicht beschränkbar) |
Alleinver- tretungsmacht (nicht be- schränkbar) |
Nur Kontrollrecht |
* Gesamtschuldnerische-Haftung: Jeder haftet auf die volle Schuld, aber insgesamt nur einmal.
Ein- und Austritt bei Personengesellschaften
- Eintritt nur mit Zustimmung aller Gesellschafter
- Haftung für Geschäfte die vor Eintrittt getätigt wurden (§130 HGB)
- Austritt duch Kündigung der Geschäftsanteile
- Folgen: GbR wird aufgelöst; OHG und KG wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt
- Haftung für alle Verbindlichkeiten die bis Beendigung entstanden und noch nicht beglichen sind. Die Fälligkeit der jeweiligen Verbindlichkeit spielt hierbei keine Rolle. (Frist: 5 Jahre)