Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich einer oder mehrere natürliche Personen und/oder juristische zusammenschliessen, zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein.


GbR / BGB-Gesellschaft OHG KG
Gesellschafter min. 2 Gesellschafter min. 2 Gesellschafter min. 1 Komplementär min. 1 Kommanditist
Handelsregister Nein Ja - Abteilung A Ja - Abteilung A
Kaufmann Nein Ja Ja
Haftung Voll: Gesellschafts- und Privatvermögen* Voll: Gesellschafts- und Privatvermögen* Voll: Gesellschafts- und Privatvermögen* Teil: Nur mit der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.
Vertretungsorgan Gesamtvertretung der Gesellschaft (per Gesellschafter- vertrag erweiterbar) Alleinvertretungs- macht (nicht beschränkbar) Alleinver- tretungsmacht (nicht be- schränkbar) Nur Kontrollrecht

* Gesamtschuldnerische-Haftung: Jeder haftet auf die volle Schuld, aber insgesamt nur einmal.

Ein- und Austritt bei Personengesellschaften