- Stammkapital: mindestens 1,-
- Gültigkeit hat das GmbH-Gesetz mit Ausnahme der abweichen geregelten Punkte unter §5a
- nur Bargründung, keine Sachanlage möglich
- nur mit notarieller Beurkundung
- nur 1/4 des Gewinn darf aus der Gesellschaft pro Jahr entnommen werden bis das Kapital auf 25.000,- aufgefüllt ist. Darüberhinaus vorhandene Gewinne dürfen entnommen werden
- Beispiel:
Stammeinlage: 4x 0,25
1. Jahr; Gewinn: 8.000,- ; mögl. Entnahme: 2.000,-; neues Stammkapital: 6.001,-
2. Jahr; Verlust: -4.000,- ; neues Stammkapital: 2.001,-
3. Jahr; Gewinn: 60.000,- ; mögl. Entnahme: 15.000,-; neues Stammkapital: kann auf 25.000,- aufgefüllt werden, die verbleibenden 22.001,- stehen zur freien Verfügung
- Name der Firma muss mit dem Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" angegeben sein
- Mustersatzung ist möglich -> geringe Gründlichkeit