Handlungsvollmacht
- steht nicht im Handelsregister
- Vollmacht, die der Kaufmann seinen Angestellten erteilt
- Umfasst alle Rechtsgeschäfte, die ein bestimmtes Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt
- nach außen beschränkbar
- Arten der Handlungsvollmacht
- Allgemeine Handlungsvollmacht
- Artvollmacht
- Spezialhandlungsvollmacht
- Einzelvollmacht
Prokura
- Einzelprokura
Trifft alleine die Entscheidungen / handelt alleine
- Gesamtprokura
Entscheidungen müssen mindestens von zwei Prokuristen gemeinsam getroffen werden
- Filialprokura
Die Entscheidungen dürfen nur eine Niederlassung/Filiale betreffen
- Gesamtprokura
Gilt übergreifend für alle Filialen inklusive der Hauptniederlassung
- Immobiliaprokura
Berrechtigt auch die Abwicklung von Grundstücksgeschäften
Eine Prokura ist solange gültig, bis sie wiederrufen wird, bzw. die Anstellung endet. Jedoch, solange sie im Handelsregister eingetragen ist, bleibt sie kraft Rechtsschein nach Außen bestehen.
Ein Prokurist unterschreibt typischerweise mit dem Zusatz "
ppa".