Vollmachten

Handlungsvollmacht



Prokura



Eine Prokura ist solange gültig, bis sie wiederrufen wird, bzw. die Anstellung endet. Jedoch, solange sie im Handelsregister eingetragen ist, bleibt sie kraft Rechtsschein nach Außen bestehen.

Ein Prokurist unterschreibt typischerweise mit dem Zusatz "ppa".